Früherkennung von Krankheiten BMG

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Früherkennungsuntersuchungen im Überblick Gemeinsamer Bundesausschuss Den Umfang beschreiben die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien5 und gesondert zurFrhüerkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie)6 des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Anzahl und Inhalte der Untersuchungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie und in der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt. Es ist gesetzlich verankert, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Weitere Informationen zu dem…